Wildbrethygiene

Zeiten ändern sich!

 

So sind Jäger heute nicht mehr einfach nur Jäger. Dadurch, dass der Jäger das Wildbret in den Umlauf bringt, ist er einem Lebensmittelunternehmen gleichgestellt und muss entsprechend viele Auflagen erfüllen...

Wildbret-, Lebensmittel- und Fleischhygienegesetze sind nur ein kleiner Überblick an Vorschriften, an die sich ein Jäger halten muss, um genusstaugliches, sauberes und frisches Wildbret an den Kunden bringen zu dürfen. Schließlich haben Sie als Verbraucher das Recht ein Lebensmittel zu erhalten, das nicht krank macht.

 

Zuwiderhandlungen können entsprechend bestraft werden. Die Entnahme der Jagderlaubnis stellt hier dann nur das geringste Problem dar. Da ein Jäger meist nur lokal seine Kundschaft bedient, wenig bis kaum finanziellen Spielraum für Marketing hat - wie dieses größere Metzgerei- oder Lebensmittelketten haben - lebt der Jäger von einer Mund-zu-Mund-Propaganda. Ein guter Leumund ist oberstes Gebot für die "Vermarktung" des Wildbrets.

 

Bei Wildbret lege ich daher besonderen Wert auf Qualität und Frische!

 

Folgende Richtlinien werden daher von mir eingehalten:

  1. Das Wild wird in einer selektiven Einzeljagd (Ansitzjagd) erlegt, um so den Stress für das Wild auf ein Minimum zu reduzieren und einen sauberen Schuss antragen zu können. Stresshormone, aber auch schlecht sitzende Schüsse, wie diese bei Bewegungsjagden vorkommen können, können die Qualität des Wildbrets negativ beeinflussen.
  2. Es wird ausschließlich das Wildbret von gesunden - nach entsprechender Untersuchung freigegebenen Tieren - angeboten.    

  3. Die Wildbretgewinnung findet nach den gesetzlichen Bestimmungen der Wildbret-, Fleisch- und Lebensmittelhygiene statt.    

  4. Das Wild wird in aller Regel nach Auftrag erlegt! Das bedeutet, eine Bevorratung von frischem Wildbret findet nicht statt. Eine Bevorratung von gefrorenem Wildbret versuche ich ebenfalls zu vermeiden. Für frisches Wildbret lassen Sie sich daher bitte rechtzeitig durch eine Vorbestellung bei mir vormerken.

 

Noch zur Information:

Ein Jäger, der seine tägliche Jagdstrecke an Wild selbst vermarktet, wird von Amts wegen in die Funktion eines "Lebensmittelunternehmers" gesetzt. Er untersteht der Kontrolle des örtlichen Veterinäramts und hat entsprechende Anforderungen und Auflagen zu erfüllen, auch wenn es keiner gewerblichen Legitimation für die Vermarktung kleiner Mengen Wildbrets bedarf.